Die 13. Änderung der Satzung, die im Wesentlichen die Neuregelungen zur Einführung der Vertreterversammlung mit ihren Rechten und Pflichten sowie die Abschaffung der Altersgrenze von 45 Jahren zum Gegenstand hatte, ist genehmigt, mit Bekanntmachung des Justizministeriums vom 12.07.2018 veröffentlicht und damit in Kraft getreten. Die Einarbeitung der Änderungen in den aktuellen Satzungstext, hinterlegt unter „Versorgungswerk/Satzung“ erfolgt in den nächsten Wochen. Der Veröffentlichungstext zur 13. Satzungsänderung ist unter „Service/Downloads/Recht & Gesetz“ hinterlegt.