Die durch die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 05.04.2018 verabschiedete Wahlordnung wurde zwischenzeitlich durch das Justizministerium genehmigt. Der bereits gewählte Wahlausschuss (Mitglieder) kann damit jetzt seine Arbeit aufnehmen. Mitglieder, die sich zur Vertreterwahl stellen wollen und sich noch nicht gemeldet haben, werden hiermit aufgefordert, dies umgehend durch formloses Anschreiben an das Versorgungswerk zu tun. Die formellen Voraussetzungen werden sodann durch den Wahlausschuss direkt mit dem jeweiligen Kandidaten abgestimmt.