Bin ich verpflichtet, Mitglied im Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern zu werden?

Unser Versorgungswerk ist die gesetzlich vorgesehene Einrichtung zur Altersvorsorge für die selbständigen und angestellten Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Zulassung in der Rechtsanwaltskammer unseres Bundeslandes werden Sie automatisch auch Pflichtmitglied im Versorgungswerk. In diesem Fall erhalten Sie von uns Unterlagen, damit wir die Daten, die wir für Ihre Mitgliedschaft benötigen, erheben können. Alternativ können Sie den Erhebungsbogen auf dieser Webseite herunterladen, ausfüllen und an uns zurückschicken.

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