Berufsanfänger

Mit Aushändigung der Zulassungsurkunde sind Sie kraft Gesetzes Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Wer zuvor nach der Referendarszeit arbeitslos gemeldet war, wurde automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Diese Pflichtversicherung erlischt mit dem Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit. Im Falle einer Anstellung als Rechtsanwalt bleibt diese Versicherung jedoch zunächst bestehen. Das betroffene Mitglied kann aber einen Befreiungsantrag stellen.
Für selbstständige Berufsanfänger gibt es in den ersten drei Jahren die Möglichkeit, den Beitragssatz auf Antrag auf 7,5/10 herabsetzen zu lassen. Das Mitglied kann aber zur Verbesserung seiner Altersvorsorge jederzeit beantragen, die allgemeine Versorgungsabgabe auf 10/10 anzuheben (§ 24 Abs. 1 S. 4, 5 der Satzung).

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