Einkommensnachweis

Der Mitgliedsbeitrag ist auf Grundlage von Einkünften in Höhe der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten. Der Nachweis über das Einkommen erfolgt bei Selbstständigen durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides des Vorvorjahres, Berufsanfänger können unter Berücksichtigung des Mindestbeitrages ihr Einkommen schätzen. Angestellte weisen ihr Einkommen durch die Vorlage einer vom Arbeitgeber ausgestellten Bescheinigung über das Arbeitsentgelt für den Beitragszeitraum nach.

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