Rechnungszins

Der Rechnungszins ist die versicherungsmathematische Rechnungsgrundlage für die Berechnung der künftigen kapitalgedeckten Renten (siehe auch Kapitaldeckungsverfahren) auf Grundlage der aktuellen und künftigen Mitgliederstruktur. Anders als Lebensversicherungen dürfen die berufsständischen Versorgungswerke den Rechnungszins im Rahmen der Selbstverwaltung eigenständig festlegen. Hierfür wird ein Kapitalanlageerfolg angesetzt, das heißt, die Entwicklung des Rechnungszinses ist abhängig von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten. Der Rechnungszins ist nicht mit einem Garantiezins zu verwechseln.

Angesichts des sich seit 2008 stark gewandelten Marktumfeldes mit anhaltend niedrigen Zinsen war das Erreichen des ursprünglichen Rechnungszinses von jährlich 4,0 % aus Sicht des Vorstandes langfristig nicht mehr sicher prognostizierbar. Eine einmalige große Absenkung des Rechnungszinses hätte jedoch logischerweise gleichzeitig eine große Absenkung der Anwartschaften bedeutet, ergo weniger Rente bei gleichem Beitrag. Wir haben uns dagegen entschieden und haben sukzessive Absenkungen vorgenommen. Dies ist uns durch Verwendung der erfreulicherweise zunächst weiterhin noch sehr guten Ergebnisse ohne Einschnitte in die Anwartschaften gelungen. Die Gewinne über dem Rechnungszins wurden zur Aufstockung des Deckungskapitals verwendet, wodurch gleichzeitig der zugrunde zu legende Zinssatz zur Erreichung des für die Anwartschaften notwendigen Kapitals verringert werden konnte (Abflachung der Zinseszinsertragskurve).  Aktuell (Stand 2022) befindet sich unser Rechnungszins bei 3,0 %. Weitere Absenkungen sind zurzeit nicht geplant.

Translate »