Selbstverwaltung

Selbstverwaltung bedeutet für das Versorgungswerk, eigenständig über Beiträge und Leistungen des Versorgungswerks zu bestimmen. Dazu wählen die Mitglieder die Vertreterversammlung. Rechtsgrundlage ist eine Ermächtigung im jeweiligen Kammergesetz des Landes und die auf dieser Grundlage errichtete Satzung.

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