Syndikusrechtsanwalt

Ein Syndikus ist ein Rechtsanwalt, der angestellt für einen nicht-anwaltlichen Arbeitgeber arbeitet. Anders als ein Justitiar, der seine Tätigkeit auch ohne Anwaltszulassung ausführen kann, ist ein Syndikus nach deutschem Recht immer bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen und unterhält eine eigene Kanzlei. Syndici dürfen sich seit diesem Jahr von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.

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