Zulassungsverzicht

Wer den Verzicht auf die Rechte aus der Zulassung zur Anwaltschaft gegenüber der Rechtsanwaltskammer M-V erklärt, kann auf Antrag mit Aufrechterhaltung der Anwartschaften ausscheiden (nur möglich, wenn mindestens 60 Beitragsmonate), die Erstattung von 60 % der von ihm selbst geleisteten Beiträge in Anspruch nehmen (nur möglich, wenn weniger als 60 Beitragsmonate) oder die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten freiwillig im Versorgungswerk M-V fortsetzen. Es ist dann allerdings der monatliche Mindestbeitrag von 1/10 zu zahlen (Stand 2022: 125,55 €).

Translate »