Ich bin Rechtsanwalt und neu in Mecklenburg-Vorpommern. Was bedeutet das?

Sie werden Pflichtmitglied in unserem Versorgungswerk. Sie können aber gleichzeitig Ihre Mitglied im bisherigen Versorgungswerk freiwillig fortsetzen.

Selbstständige Kollegen werden dabei nur auf Antrag in Höhe des Beitrages befreit, den sie an das bisher zuständige Versorgungswerk entrichten.

Wenn Sie in M-V angestellt tätig sind, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft stellen.

Aber informieren Sie sich doch über unsere Leistungsfähigkeit und machen Sie sich selbst ein Bild.

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