Ich bin Syndikusrechtsanwalt, was nun?

Seit Beginn 2016 haben sowohl angestellte Anwälte als auch Rechtsanwälte, die für nichtanwaltliche Arbeitgeber tätig sind, die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Vor der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt und der Befreiung sollten Sie sich ausführlich durch unsere Geschäftsstelle über das Vorgehen beraten lassen.

Translate »