Wie viel muss ich in das Versorgungswerk einzahlen?

Die Beiträge orientieren sich an der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die selbstständigen Pflichtmitglieder, deren Einkünfte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, erhalten eine Beitragsfestsetzung auf der Grundlage des Einkommenssteuerbescheides des Vorvorjahres. Zum Beispiel: Für 2021 gilt der Einkommenssteuerbescheid des Jahres 2019.

Unser Versorgungswerk erhebt auf der Grundlage der 11. Satzungsänderung (bekanntgemacht am 14.12.2016) wenigstens einen Mindestbeitrag in Höhe von 1/10 der allgemeinen Versorgungsabgabe (§ 24 Nr. 5 der Satzung). Der Mindestbeitrag beläuft sich auf monatlich EUR 125,55 (Stand: 2022). In Härtefällen kann der Mindestbeitrag für Mitglieder auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 1/20 gesenkt werden.

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