modifiziertes Anwartschaftsdeckungsverfahrens

Das so genannte „modifizierte Anwartschaftsdeckungsverfahren“ ähnelt dem Finanzierungsmodell der privaten Lebensversicherungen. Dabei wird die Verweildauer der Beiträge im Versorgungswerk bei der Wirkung für die Rentenhöhe berücksichtigt.

Bei größeren Versorgungswerken erfolgt die Finanzierung zum Teil nach dem so genannten „offenen Deckungsplanverfahren“.  Es handelt sich hierbei um eine Mischung aus Kapitaldeckung und Umlagefinanzierung. Dabei ist nicht allein die Höhe und Anzahl der von jeder Generation gezahlten Beiträge für die Erfüllung der Ansprüche relevant (Kapitaldeckung), zusätzlich werden auch die Beiträge der künftigen Mitglieder mit in die Äquivalenzbeziehung einbezogen (Umlageanteil). Deshalb ist das offene Deckungsplanverfahren noch mehr auf den planbaren kontinuierlichen Neuzugang von Beitragszahlern angewiesen (ewiger Zugang). Da dies für unser Werk aufgrund seiner Größe nicht ausreichend sicher planbar ist, findet dieses Verfahren bei uns keine Anwendung.

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