In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 05.04.2018 wurden sowohl die Wahlordnung als auch die Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung einstimmig angenommen. Damit sind die Voraussetzungen für die Vertreterwahl geschaffen.
Gleichzeitig fiel auch die 45-Jahresgrenze, sodass auch ältere Kollegen zukünftig in das Versorgungswerk aufgenommen werden können.