Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt in den östlichen Bundesländern auf 6.700,00 €. Der Beitragssatz bleibt mit 18,6 % konstant.
Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt in den östlichen Bundesländern auf 6.700,00 €. Der Beitragssatz bleibt mit 18,6 % konstant.