Pflichtmitglieder des Versorgungswerkes sind die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Pflichtmitglied wird, wer nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes Mitglied der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern wird und das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Termine
14.11.'24
Vorstandssitzung
20.12.'24
Vorstandssitzung