Kapitaldeckungsverfahren

Anders als die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet das Versorgungswerk nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Nicht die berufstätigen Rechtsanwälte finanzieren die im Ruhestand befindlichen Leistungsempfänger, sondern die Beiträge eines jeden Mitglieds bilden über die Dauer der Zugehörigkeit zum Versorgungswerk einen Kapitalstock. Dieser ist gemeinsam mit den zusätzlich vom Versorgungswerk erwirtschafteten Kapitalerträgen die Grundlage für die Leistungen im Ruhestand. Erwirtschaftet das Versorgungswerk an den Kapitalmärkten mehr als den Rechnungszins, können mit dem Überzinsertrag die Anwartschaften und Renten einer Dynamisierung unterworfen werden. Das bedeutet, dass die Leistungen des Versorgungswerks von den Entwicklungen am Kapitalmarkt abhängig sind. Die aktuell sehr geringen Kapitalmarktzinsen beeinflussen derzeit die Entwicklung der Leistungsfähigkeit aller berufsständischen Versorgungswerke und verringern die Möglichkeit zur Dynamisierung der Renten.

Translate »