Mindestbeitrag

Unser Versorgungswerk erhebt auf der Grundlage der 11. Satzungsänderung (bekanntgemacht am 14.12.2016) einen Mindestbeitrag in Höhe von 1/10 der allgemeinen Versorgungsabgabe (§ 24 Nr. 5 der Satzung). Der Mindestbeitrag beläuft sich auf monatlich EUR 125,55 (Stand: 2022). In begründeten Härtefällen kann auf Antrag der Mindestbeitrag für Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 1/20 gesenkt werden.

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