Risiko

Ziel der berufsständischen Vermögensanlage ist eine sichere Kapitalanlage, bei der Sicherheit vor Rendite geht. Deshalb ist die Kapitalanlage des Versorgungswerkes an die Anlageverordnung (Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens – AnLV) gebunden, die sich an denselben Regeln wie die private Lebensversicherung (§ 54 VAG) orientiert. Um das Risiko zu streuen und jederzeit Liquidität, Rentabilität und Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, werden die Beiträge in unterschiedlichen Investments unter Berücksichtigung ihrer Risikoeinstufung und Liquidierbarkeit angelegt.

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