Im Falle einer Ehescheidung werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften hälftig auf die Ehegatten aufgeteilt. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung der geschiedene Partner – auch als Nicht-Rechtsanwalt – eigene Ansprüche gegenüber dem Versorgungswerk erhält.
Termine
17.02.'25
Vorstandssitzung
28.03.'25
Vorstandssitzung