Ich ziehe weg. Kann ich Mitglied bleiben?

Dazu ist es einerseits erforderlich, einen Antrag auf Fortsetzung der Mitgliedschaft im hiesigen Versorgungswerk zu stellen. Andererseits ist im neu aufnehmenden Versorgungswerk die Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft zu beantragen. Eine Ausnahme gilt für das Bundesland Bayern. Wer Mitglied der Bayerischen Versorgungskammer wird, muss auch Mitglied der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung werden.

Bitte beachten Sie, dass wir seit 2017 einen Mindestbeitrag in Höhe von monatlich 1/10  der allgemeinen Versicherungsabgabe (Stand 2022: EUR 125,55) erheben.

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