Ich bin angestellter Rechtsanwalt, was bedeutet das für mich?

Als angestellter Rechtsanwalt sind Sie automatische zunächst bei der Deutschen Rentenversicherung gesetzlich rentenversichert. Außerdem werden Sie Mitglied des Versorgungswerkes und zahlen 2/10 des für Sie maßgebenden Pflichtversicherungsbeitrages gem. § 158 Abs. 1 SGB VI, wenigstens aber den Mindestbeitrag gem. § 24 Abs. 5 der Satzung (s. Beiträge) .

Sie können aber als angestellter Rechtsanwalt einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Ab dem 01.01.2023 ist dieser elektronisch unter: https://www.e-befreiungsantrag.de zu stellen. So verhindern Sie, dass Sie sowohl in die gesetzliche Rentenversicherung als auch in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte MV einzahlen.

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