Wann endet meine Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte endet mit dem Ende der Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer, sofern nicht die freiwillige Mitgliedschaft erklärt wird.

Die erworbenen Anwartschaftsrechte bleiben erhalten, es sei denn, eine Erstattung der Beiträge ist noch möglich und wird beantragt (§ 22 der Satzung).

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