Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt in den neuen Bundesländern auf 7.100,00 €. Der Beitragssatz bleibt mit 18,6 % konstant.
Aktuelles
Elektronischer DRV-Befreiungsantrag ab 01.01.2023
Ab dem 01.01.2023 ist ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI elektronisch zu stellen. Anträge in Papierform müssen daher bis zum 31.12.2022 in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Den elektronischen Befreiungsantrag können Sie unter: https://www.e-befreiungsantrag.de einreichen. (FAQ im Downloadbereich)
Einnahmen aus Vermietung von Kanzleiräumen sind Einkünfte gem. § 24 Abs. 3 der Satzung
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in seinem Urteil vom 10.08.2021 klargestellt, dass Einnahmen, die ein Mitglied aus der Vermietung von Kanzleiräumen erzielt, als Einkünfte gem. § 24 Abs. 3 der Satzung bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen sind. Es handele sich um Einkünfte aufgrund der Verwertung der Arbeitskraft als Rechtsanwalt, weil sie den Einkünften aus anwaltlicher Tätigkeit zuzuordnen sind. (VG Schwerin, Urt. vom 10.08.2021, 7 A 978/18 SN)