Aktuelles

Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz 2022

Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt in den östlichen Bundesländern auf 6.750,00 €. Der Beitragssatz bleibt mit 18,6 % konstant.

WARNUNG – „Falsche“ Anrufer

Die Arbeitsgemeinschaft Berufsständische Versorgungseinrichtungen e.V. (kurz: ABV) hat uns mit Schreiben vom 18.03.2021 vor Versuchen der Ausforschung von persönlichen Daten durch unbefugte Dritte gewarnt. Aus dem Kreis der ärztlichen Versorgungswerke wurde mitgeteilt, dass dortige Mitglieder von Personen angerufen wurden, die sich als Mitarbeiter des Versorgungswerkes ausgaben. Sie versuchten offenbar persönliche Daten vom Mitglied zu erhalten.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Mitarbeiter sich grundsätzlich nur schriftlich an Sie wenden. Insbesondere erfragen wir keine persönlichen Daten per Telefon. Bitte seien Sie vorsichtig und teilen uns etwaige ähnliche Versuche der Ausforschung mit.

Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz 2021

Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt in den östlichen Bundesländern auf 6.700,00 €. Der Beitragssatz bleibt mit 18,6 % konstant.