Am 21.06.2019 findet die Wahl zur ersten Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern statt. Im Laufe dieser Woche gehen Ihnen die Wahlunterlagen zu. Bitte beachten Sie die erteilten Hinweise für Ihre Stimmabgabe. Mit der Teilnahme an der Wahl unterstützen Sie die Selbstverwaltung Ihres Versorgungswerkes.
Aktuelles
Wahlvorschläge für die Vertreterversammlung – Fristablauf 25.01.2019, 13:00 Uhr
Das Versorgungswerk erinnert an die Einreichung Ihrer Wahlvorschläge für die Vertreterversammlung. Bislang liegen noch nicht genügend Vorschläge für die 15 Vertreter und 4 Ersatzvertreter vor. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge läuft am 25.01.2019 um 13:00 Uhr ab. Das Wahlausschreiben des Wahlausschusses finden Sie im Download-Bereich unter Informationen des Vorstandes. Für Rückfragen stehen Ihnen die Geschäftsstelle und der Wahlausschuss gern zur Verfügung.
Wahlausschuss für Vertreterwahl nimmt die Arbeit auf
Die durch die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 05.04.2018 verabschiedete Wahlordnung wurde zwischenzeitlich durch das Justizministerium genehmigt. Der bereits gewählte Wahlausschuss (Mitglieder) kann damit jetzt seine Arbeit aufnehmen. Mitglieder, die sich zur Vertreterwahl stellen wollen und sich noch nicht gemeldet haben, werden hiermit aufgefordert, dies umgehend durch formloses Anschreiben an das Versorgungswerk zu tun. Die formellen Voraussetzungen werden sodann durch den Wahlausschuss direkt mit dem jeweiligen Kandidaten abgestimmt.