Aktuelles

Wahlvorschläge für die Vertreterversammlung – Fristablauf 25.01.2019, 13:00 Uhr

Das Versorgungswerk erinnert an die Einreichung Ihrer Wahlvorschläge für die Vertreterversammlung. Bislang liegen noch nicht genügend Vorschläge für die 15 Vertreter und 4 Ersatzvertreter vor. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge läuft am 25.01.2019 um 13:00 Uhr ab. Das Wahlausschreiben des Wahlausschusses finden Sie im Download-Bereich unter Informationen des Vorstandes. Für Rückfragen stehen Ihnen die Geschäftsstelle und der Wahlausschuss gern zur Verfügung.

Wahlausschuss für Vertreterwahl nimmt die Arbeit auf

Die durch die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 05.04.2018 verabschiedete Wahlordnung wurde zwischenzeitlich durch das Justizministerium genehmigt. Der bereits gewählte Wahlausschuss (Mitglieder) kann damit jetzt seine Arbeit aufnehmen. Mitglieder, die sich zur Vertreterwahl stellen wollen und sich noch nicht gemeldet haben, werden hiermit aufgefordert, dies umgehend durch formloses Anschreiben an das Versorgungswerk zu tun. Die formellen Voraussetzungen werden sodann durch den Wahlausschuss direkt mit dem jeweiligen Kandidaten abgestimmt.

13. Änderung der Satzung in Kraft getreten

Die 13. Änderung der Satzung, die im Wesentlichen die Neuregelungen zur Einführung der Vertreterversammlung mit ihren Rechten und Pflichten sowie die Abschaffung der Altersgrenze von 45 Jahren zum Gegenstand hatte, ist genehmigt, mit Bekanntmachung des Justizministeriums vom 12.07.2018 veröffentlicht und damit in Kraft getreten. Die Einarbeitung der Änderungen in den aktuellen Satzungstext, hinterlegt unter „Versorgungswerk/Satzung“ erfolgt in den nächsten Wochen. Der Veröffentlichungstext zur 13. Satzungsänderung ist unter „Service/Downloads/Recht & Gesetz“ hinterlegt.