Aktuelles

Aufhebung der 45-Jahresgrenze

Mit der  ersten Änderung des Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern (Rechtsanwaltsversorgungsgesetz – RAVG M-V) entfällt auch die 45-Jahresgrenze. Die Ungleichbehandlung älterer Kolleginnen und Kollegen wird damit beseitigt. Die dazu notwendige Anpassung der Satzung soll im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 05.04.2018 verabschiedet werden.

Nunmehr werden auch ältere Kolleginnen und Kollegen mit Neuzulassung nach dem 45. Lebensjahr Mitglieder des Versorgungswerkes.

Rechnungszins weiter gesenkt

Der Rechnungszins wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.09.2017 auf 3,2 % gesenkt. Die Anwartschaften wurden nicht gesenkt. Dies war möglich, da auch im Jahr 2016 Gewinne realisiert wurden, die über dem Rechnungszins von 3,3 % lagen und damit die notwendigen Reserven für eine entsprechende Aufstockung des Deckungskapitals vorhanden waren.

Die sukzessive Absenkung des Rechnungszinses von ursprünglich 4,0 % erfolgt angesichts der anhaltenden niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt, verursacht im Wesentlichen durch die Niedrigzinspolitik etwa der EZB und FED vor dem Hintergrund der hohen Staatsverschuldungen. Dadurch kann bei konservativem Ansatz nicht mehr von hohen Erträgen aus sicheren Geldanlagen (Staatsanleihen, Schuldverschreibungen) ausgegangen werden.

Versorgungswerke – Verlässliche Strukturen

In ihrem „Bericht zur Lage der Freien Berufe“ stellte die Bundesregierung 2002 fest: „Die berufsständische Altersvorsorge der Freien Berufe…, hat sich über die Berichtsjahre stabil entwickelt. Sie stellt ein funktionsfähiges, zukunftsorientiertes System der Altersvorsorge für die betreffenden Freien Berufe ohne staatliche Zuschüsse dar.“

Diese Sicherheit und Nachhaltigkeit dokumentieren auch die aktuellen Kennzahlen der berufsständischen Versorgungswerke.

(Quelle: ABV Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.)