Mit der ersten Änderung des Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern (Rechtsanwaltsversorgungsgesetz – RAVG M-V) entfällt auch die 45-Jahresgrenze. Die Ungleichbehandlung älterer Kolleginnen und Kollegen wird damit beseitigt. Die dazu notwendige Anpassung der Satzung soll im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 05.04.2018 verabschiedet werden.
Nunmehr werden auch ältere Kolleginnen und Kollegen mit Neuzulassung nach dem 45. Lebensjahr Mitglieder des Versorgungswerkes.